Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz e.V.
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Neu erschienene VDI-Richtlinie zur Abfallverbrennung bestätigt Bedeutung des Leitfadens KAS-25 „Einstufung von Abfällen gemäß Anhang I der Störfall-Verordnung“ für die Anlagensicherheit

(Bonn, Berlin, 10.02.2014) Als wichtigen Schritt zur Verbesserung der Anlagensicherheit in der Müllverbrennungsbranche hat der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) die Veröffentlichung der VDI-Richtlinie 3460 Blatt 1 „Thermische Abfallbehandlung – Grundlagen“ bezeichnet. Die seit wenigen Tagen erhältliche Richtlinie weist im Gegensatz zu ihrer Vorgängerversion ein Kapitel mit dem Titel „Störungen des bestimmungsgemäßen Betriebs auf“, in dem auch die Anwendung der Bestimmungen der Störfall-Verordnung behandelt wird. Als zentrale Referenz für die Entscheidung, ob eine Abfallverbrennungsanlage unter den Geltungsbereich der Störfall-Verordnung fällt, wird dabei der Leitfaden der Kommission für Anlagensicherheit KAS 25 „Einstufung von Abfällen gemäß Anhang I der Störfall-Verordnung“ aufgeführt. Damit ist der Leitfaden auch im Rahmen der Normung zu einem anerkannten Dokument geworden.

Diplom-Physiker Oliver Kalusch vom Geschäftsführenden Vorstand des BBU ist Mitglied des VDI-Arbeitskreises, der in über fünf Jahren die 235 Seiten umfassende Richtlinie erarbeitet hat. Er erklärt hierzu: „In die Richtlinie ist die Sachkompetenz von Betreibern, staatlichen Stellen, Gutachtern sowie der Umweltseite eingeflossen. Für den Umweltschutz ist wichtig, dass dargestellt wird, dass der derzeitige per Rechtsverordnung festgelegte Emissionsgrenzwert für Stickoxide deutlich unterschritten werden kann. Mit der Aufnahme eines Kapitels zum nichtbestimmungsgemäßen Betrieb und zu Störfällen in die Richtlinie hat sich die Müllverbrennungsbranche zudem für die Probleme der Anlagensicherheit und der Anwendung der Störfall-Verordnung geöffnet. Hieran sollten sich andere Sektoren der Entsorgungswirtschaft ein Beispiel nehmen und ihren Widerstand gegen die europarechtlich zwingend erforderliche Anwendung der Störfall-Verordnung aufgeben.“

Für den BBU hat sich erneut gezeigt, dass sich sein eigenständiges, nicht durch staatliche Fördermittel finanziertes Engagement in der Normung umweltpolitisch auszahlt. Der Ansatz des BBU ist es, die ökologischen Ziele und Interessen der Bürgerinitiativen in die Normung einzubringen und so eine „Normung von unten“ zu realisieren.



Zur Finanzierung seines Engagements bittet der BBU um Spenden aus den Reihen der Bevölkerung. Spendenkonto: BBU, Sparkasse Bonn, BLZ 37050198, Kontonummer: 19002666.

Informationen über den BBU und seine Aktivitäten gibt es im Internet unter www.bbu-online.de; telefonisch unter 0228-214032. Die Facebook-Adresse lautet www.facebook.com/BBU72. Postanschrift: BBU, Prinz-Albert-Str. 55, 53113 Bonn.

Der BBU ist der Dachverband zahlreicher Bürgerinitiativen, Umweltverbände und Einzelmitglieder. Er wurde 1972 gegründet und hat seinen Sitz in Bonn. Weitere Umweltgruppen, Aktionsbündnisse und engagierte Privatpersonen sind aufgerufen, dem BBU beizutreten um die themenübergreifende Vernetzung der Umweltschutzbewegung zu verstärken. Der BBU engagiert sich u. a. für menschen- und umweltfreundliche Verkehrskonzepte, für den sofortigen und weltweiten Atomausstieg, gegen die gefährliche CO2-Endlagerung und für umweltfreundliche Energiequellen.